Zeiterfassung Schweiz: Arbeitszeiterfassung nach Arbeitsgesetz, ohne Papier

In der Schweiz muss der Arbeitgeber nach Art. 46 ArG und Art. 73 ArGV 1 die geleistete Arbeitszeit mit Beginn, Ende, Pausen und den wöchentlichen Ruhetagen für jeden Mitarbeitenden erfassen. planunu erfüllt die Aufzeichnungspflicht mit App und Terminal, kennt die vereinfachte Erfassung nach Art. 73b und führt Überstunden, Überzeit und Zeitausgleich nach ArG und L-GAV.

AufzeichnungspflichtArt. 46 ArG · Art. 73, 73a, 73b ArGV 1 · L-GAV Gastgewerbe

Rechtslage Schweiz

Was das Arbeitsgesetz von der Zeiterfassung verlangt

Die Aufzeichnungspflicht trifft den Arbeitgeber. Seit 2016 gibt es zwei Erleichterungen: den Verzicht auf die Erfassung für Mitarbeitende mit grosser Autonomie und hohem Lohn (Art. 73a) und die vereinfachte Erfassung nur der täglichen Gesamtarbeitszeit (Art. 73b), beide an Bedingungen geknüpft.

RegelGrenzeRechtsgrundlage
Was aufzuzeichnen istBeginn, Ende, Pausen ab 30 min, RuhetageArt. 73 Abs. 1 ArGV 1
Aufbewahrung5 JahreArt. 73 Abs. 2 ArGV 1
Verzicht auf ErfassungGAV, Lohn > CHF 120'000, AutonomieArt. 73a ArGV 1
Vereinfachte Erfassungnur tägliche GesamtzeitArt. 73b ArGV 1
Wöchentliche Höchstarbeitszeit45 h bzw. 50 hArt. 9 ArG
Tägliche Ruhezeit11 hArt. 15a ArG
Pausen15 / 30 / 60 min ab 5,5 / 7 / 9 hArt. 15 ArG
Arbeitspläne bekanntgeben2 Wochen im VorausArt. 69 ArGV 1
Überzeitzuschlag25 % ab 45/50 hArt. 13 ArG

Rechenbeispiel

Ein Koch arbeitet im Gastgewerbe mit L-GAV 42 Stunden pro Woche. Leistet er in einer Woche 47 Stunden, sind 3 Stunden Überstunden (bis 45 h, nach L-GAV) und 2 Stunden Überzeit nach Art. 13 ArG mit 25 % Zuschlag oder Kompensation durch Freizeit.

So setzt planunu das um

planunu zeichnet Beginn, Ende und Pausen per App oder Terminal auf, unterscheidet Überstunden und Überzeit, führt Zeitausgleich, prüft Ruhezeit und Höchstarbeitszeit und exportiert die Aufzeichnung für das Arbeitsinspektorat – in Schweizer Schreibweise und mit CHF.

Zur Zeiterfassung mit Dienstplan →
Zeiterfassung App Schweiz

Stempeln, Überzeit und Zeitausgleich nach Schweizer Regeln

Mitarbeitende stempeln per App, am Terminal oder im Browser. planunu führt Sollstunden nach Vertrag oder L-GAV, Überstunden und Überzeit getrennt und die Aufzeichnung nach ArGV 1 automatisch.

  • Pausen nach Art. 15 ArG werden geprüft und ab 30 Minuten aufgezeichnet
  • Überstunden (bis zur Höchstarbeitszeit) und Überzeit (darüber) getrennt
  • Vereinfachte Erfassung nach Art. 73b für Mitarbeitende mit Vereinbarung
  • Arbeitspläne zwei Wochen im Voraus, Änderungen protokolliert
  • Export für Lohnbuchhaltung und Arbeitsinspektorat
ArG-konform

Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Pausen pro Mitarbeitenden geprüft, Verstösse mit Artikel und Datum.

L-GAV hinterlegt

Wochenarbeitszeit, Überstundenregeln und Zuschläge des Landes-Gesamtarbeitsvertrags Gastgewerbe.

Export in CHF

Ist-Stunden, Zuschläge und Absenzen im Format Ihrer Lohnbuchhaltung.

Zeitkonto
Anna K. · Réception
August 2025
Gutstunden
+12,5 h
Guttage
1 T
Feiertag
+8 h
Urlaub
18 T
Buchungsverlauf
15.08. 23:10Feiertag gearbeitetFeiertag+8 h+8 h
14.08. 15:12Ist-ZeitGutstunden+1,5 h+12,5 h
12.08. 15:02Ist-ZeitGutstunden−0,5 h+11 h
04.08. 06:00DienstplanUrlaub−5 T18 T

Häufige Fragen zur Zeiterfassung in der Schweiz

Ist die Zeiterfassung in der Schweiz Pflicht?

Ja. Art. 46 ArG verpflichtet den Arbeitgeber, die für den Vollzug nötigen Verzeichnisse zu führen; Art. 73 ArGV 1 konkretisiert das auf Beginn, Ende, Pausen ab 30 Minuten und die wöchentlichen Ruhetage, fünf Jahre aufzubewahren.

Wer darf auf die Zeiterfassung verzichten?

Mitarbeitende mit grosser Autonomie bei der Arbeitszeit und einem Bruttojahreslohn über CHF 120'000, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag den Verzicht vorsieht und sie schriftlich zustimmen (Art. 73a ArGV 1).

Was ist die vereinfachte Arbeitszeiterfassung?

Nach Art. 73b ArGV 1 kann für Mitarbeitende, die ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selbst festlegen, nur die tägliche Gesamtarbeitszeit erfasst werden, wenn eine Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung oder, in Kleinbetrieben, mit jedem Mitarbeitenden besteht.

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Überstunden sind Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit bis zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden; sie richten sich nach OR und GAV. Überzeit liegt über der Höchstarbeitszeit und ist nach Art. 13 ArG mit 25 % Zuschlag oder durch Freizeit auszugleichen.

Nächster Schritt

Zeiterfassung nach ArG in 30 Minuten eingerichtet

Wir zeigen Ihnen, wie Ihr Betrieb mit App und Terminal die Aufzeichnungspflicht erfüllt und Überzeit und Zeitausgleich automatisch führt.