Kollektivvertrag Gastronomie: Arbeitszeit, Ruhezeiten und Dienstplan-Regeln

Der Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe (kurz Kollektivvertrag Gastronomie) regelt in Österreich neben den Mindestlöhnen der Lohntabelle vor allem die Arbeitszeit: Normalarbeitszeit, Durchrechnung, Teildienste, Ruhezeiten, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und die Fristen für den Dienstplan. Wer einen Dienstplan im Gastgewerbe erstellt, muss diese Regeln neben dem Arbeitszeitgesetz einhalten. Der Kollektivvertrag wird jährlich neu verhandelt; die Lohntabelle ändert sich jedes Jahr, die Arbeitszeitregeln seltener.

Normalarbeitszeit und Durchrechnung

Die Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche; sie kann auf fünf Tage verteilt werden. Der Kollektivvertrag erlaubt einen Durchrechnungszeitraum, in dem die wöchentliche Normalarbeitszeit schwanken darf, solange sie im Durchschnitt des Zeitraums eingehalten wird. Mehrstunden innerhalb der Durchrechnung sind zuschlagsfrei, wenn sie durch Zeitausgleich abgebaut werden; am Ende des Zeitraums verbleibende Stunden werden als Überstunden mit Zuschlag abgegolten.

Teildienste und Ruhezeiten

Die tägliche Arbeitszeit darf in höchstens zwei Teile geteilt werden; dazwischen muss eine Unterbrechung liegen, deren Mindestdauer der Kollektivvertrag festlegt. Die tägliche Ruhezeit von elf Stunden nach § 12 AZG kann im Gastgewerbe unter Bedingungen auf acht Stunden verkürzt werden, wenn der Ausgleich innerhalb von zehn Tagen erfolgt. Die Wochenruhe beträgt 36 Stunden; in Saisonbetrieben kann sie nach Kollektivvertrag zusammengefasst werden.

Zuschläge und Lohntabelle

Überstunden werden mit 50 % zugeschlagen, Überstunden in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen nach Kollektivvertrag höher. Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr und Arbeit an Feiertagen sind mit eigenen Zuschlägen oder Ersatzruhe abzugelten. Die Lohntabelle unterscheidet nach Beschäftigungsgruppen und Bundesland; sie ist der Teil des Kollektivvertrags, der jedes Jahr neu erscheint, und sollte vor jeder Lohnverrechnung geprüft werden.

Was das für den Dienstplan bedeutet

Ein Dienstplan im Gastgewerbe muss die Zwei-Wochen-Frist nach § 19c AZG einhalten, Teildienste auf zwei Teile begrenzen, die verkürzte Ruhezeit nur mit Ausgleich einsetzen, die Durchrechnung im Blick behalten und Sonn- und Feiertagsarbeit so verteilen, dass die Wochenruhe und die freien Sonntage gewahrt bleiben. Von Hand ist das für einen Betrieb mit mehreren Bereichen jeden Monat ein Rechenwerk – eine Dienstplan-Software mit hinterlegtem Kollektivvertrag prüft es beim Erstellen.

Auf einen Blick

Arbeitszeitregeln im Kollektivvertrag Gastgewerbe und im AZG

Die Werte stammen aus dem Arbeitszeitgesetz und den allgemeinen Bestimmungen des Kollektivvertrags; Details wie Durchrechnungszeiträume und Zuschlagshöhen stehen in der jeweils geltenden Fassung.

RegelGrenzeRechtsgrundlage
Normalarbeitszeit40 h / WocheKV Gastgewerbe, § 3 AZG
DurchrechnungØ 40 h im ZeitraumKV Gastgewerbe, § 4 AZG
Teildienstmax. 2 TeileKV Gastgewerbe
Tägliche Ruhezeit11 h, verkürzbar auf 8 h mit Ausgleich§ 12 AZG, KV
Wochenruhe36 h§ 3 ARG
Überstundenzuschlag50 %, Nacht/Sonntag/Feiertag höher§ 10 AZG, KV
Mehrarbeit Teilzeit25 %§ 19d AZG
Dienstplan bekanntgeben2 Wochen im Voraus§ 19c AZG
Lohntabellejährlich neuKV Gastgewerbe

Rechenbeispiel

Eine Servicekraft arbeitet im Juli vier Wochen à 44 Stunden und im August vier Wochen à 36 Stunden. Innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von acht Wochen sind das im Schnitt 40 Stunden – zuschlagsfrei, wenn der Zeitausgleich im August tatsächlich genommen wird. Bleiben am Ende 8 Stunden übrig, werden sie als Überstunden mit 50 % abgegolten.

So setzt planunu das um

planunu hat den Kollektivvertrag Gastgewerbe mit Durchrechnung, Teildienst-Regel, Ruhezeit-Ausnahmen und Zuschlägen hinterlegt. Jeder Dienstplan wird beim Erstellen dagegen geprüft, die Zeiterfassung rechnet Zuschläge und Zeitausgleich automatisch und übergibt sie an BMD.

Dienstplan-Software für die Gastronomie →

Häufige Fragen zum Kollektivvertrag Gastronomie

Welcher Kollektivvertrag gilt in der Gastronomie in Österreich?

Für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe gilt der Kollektivvertrag der Fachverbände Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer mit der Gewerkschaft vida. Er gilt bundesweit, die Lohntabellen sind nach Bundesländern gegliedert.

Wie oft ändert sich der Kollektivvertrag Gastronomie?

Die Lohntabelle wird jährlich neu verhandelt. Die Rahmenbestimmungen zur Arbeitszeit ändern sich seltener, meist im Zuge größerer Verhandlungsrunden.

Wie viele Stunden darf man in der Gastronomie arbeiten?

Normalarbeitszeit 40 Stunden pro Woche, mit Überstunden bis zu 60 Stunden und maximal 12 Stunden pro Tag (§ 9 AZG); im Schnitt von 17 Wochen höchstens 48 Stunden. Durchrechnung nach Kollektivvertrag ermöglicht Schwankungen innerhalb des Zeitraums.

Gilt der Kollektivvertrag auch für geringfügig Beschäftigte und Aushilfen?

Ja. Der Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmer des Betriebs unabhängig vom Ausmaß der Beschäftigung; für Teilzeit und Aushilfen gelten zusätzlich die Mehrarbeitsregeln des § 19d AZG.

Nächster Schritt

Dienstpläne nach Kollektivvertrag Gastgewerbe, automatisch geprüft

In einer Demo zeigen wir, wie planunu Durchrechnung, Teildienste und Zuschläge für Ihren Betrieb einhält.