Arbeitszeitaufzeichnung-Vorlage nach § 26 AZG (Excel, Österreich)

Kostenlose Excel-Vorlage für die Arbeitszeitaufzeichnung nach § 26 AZG: Beginn, Ende, Pausen, Ruhezeit, Überstunden und Zeitausgleich.

Kostenlose Vorlage · Österreich

Arbeitszeitaufzeichnung-Vorlage für Österreich – mit Ruhezeit und Überstunden

Die Arbeitszeitaufzeichnung nach § 26 AZG muss Beginn, Ende, Dauer und Ruhepausen jedes Arbeitstags enthalten. Diese Excel-Vorlage rechnet zusätzlich die Ruhezeit bis zum nächsten Dienst, summiert Überstunden und Zeitausgleich und erinnert an die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes.

Excel-Vorlage (.xlsx) · kostenlos · wir schicken keine Newsletter ohne Ihre Zustimmung.

Vorschau – Arbeitszeitaufzeichnung Monat
DatumBeginnEndePausenTagesarbeitszeitRuhezeit bis nächster DienstÜberstunden
01.07:0015:3012:00–12:308.00 h14.50 h
02.06:0018:3011:30–12:0012.00 h11.50 h4.00 h
03.06:0014:0010:00–10:307.50 h
04.frei

Was § 26 AZG verlangt

Der Arbeitgeber hat zur Überwachung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen: Beginn und Ende der Arbeitszeit, die Dauer und die Lage der Ruhepausen. Bei fixer Arbeitszeiteinteilung genügt nach § 26 Abs. 5a AZG die Aufzeichnung der Abweichungen (Saldenaufzeichnung). Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren und dem Arbeitsinspektorat auf Verlangen vorzulegen.

Warum die Ruhezeit-Spalte wichtig ist

Die häufigsten Beanstandungen bei Kontrollen betreffen nicht fehlende Stunden, sondern zu kurze Ruhezeiten zwischen zwei Diensten (§ 12 AZG: 11 Stunden) und fehlende Ruhepausen (§ 11 AZG: 30 Minuten ab mehr als sechs Stunden). Die Vorlage rechnet die Ruhezeit aus dem Ende des Tages und dem Beginn des nächsten – wer unter 11 steht, sieht es sofort.

Grenzen, die die Vorlage nicht prüfen kann

Durchrechnungszeiträume nach § 4 AZG und Kollektivvertrag, der 48-Stunden-Schnitt über 17 Wochen, Verfallsfristen für Zeitausgleich und die Zuschläge für Mehrarbeit (25 %) und Überstunden (50 %, 100 %) lassen sich in Excel nur mit erheblichem Aufwand abbilden. Ab diesem Punkt ist eine Zeiterfassung mit hinterlegtem Kollektivvertrag günstiger als die Fehler.

Häufige Fragen zur Arbeitszeitaufzeichnung

Ist die Arbeitszeitaufzeichnung in Österreich Pflicht?

Ja, für jeden Arbeitgeber nach § 26 AZG, unabhängig von der Betriebsgröße. Ausgenommen sind nur Arbeitnehmer, die vom AZG nicht erfasst sind, etwa leitende Angestellte nach § 1 Abs. 2 AZG.

Gibt es eine offizielle Vorlage der WKO oder der AK?

Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer stellen Muster bereit; eine verbindliche amtliche Form gibt es nicht. Unsere Vorlage enthält dieselben Pflichtfelder und zusätzlich die Ruhezeit-Berechnung und die Summen für Überstunden und Zeitausgleich.

Dürfen Mitarbeiter die Aufzeichnung selbst führen?

Ja, der Arbeitgeber kann die Aufzeichnung an die Arbeitnehmer übertragen (§ 26 Abs. 2 AZG), bleibt aber für Anleitung und Kontrolle verantwortlich. Wird die Aufzeichnung nicht vorgelegt, gelten die Angaben des Arbeitnehmers.

Wie lange muss die Arbeitszeitaufzeichnung aufbewahrt werden?

Mindestens zwei Jahre ab Ende des Aufzeichnungszeitraums. Für Streitigkeiten über Überstunden empfiehlt sich eine längere Aufbewahrung, weil Ansprüche je nach Kollektivvertrag später verfallen können.

Nächster Schritt

Arbeitszeitaufzeichnung automatisch statt in Excel

planunu erfasst Beginn, Ende und Pausen per App, prüft Ruhezeiten nach § 12 AZG und exportiert die Aufzeichnung für das Arbeitsinspektorat.